Welche Eigenmittel soll ich für einen Immobilienkauf in der Schweiz einbringen?

Welche Eigenmittel soll ich für einen Immobilienkauf in der Schweiz einbringen?

In der Schweiz ohne Eigenmittel Eigentümer werden? Das ist leider nicht möglich! Um eine Hypothek für den Kauf eines Hauptwohnsitzes in der Schweiz erhalten zu können, müssen mindestens 20 % des Immobilienpreises in Eigenmitteln eingebracht werden, wobei mindestens 10 % nicht aus der 2. Säule oder einem Darlehen stammen dürfen. Ihr Sparkonto reicht dafür nicht aus? Keine Panik! Wir zeigen Ihnen hier verschiedene Quellen für Eigenmittel, an die Sie vielleicht noch nicht gedacht haben.

Durch eine gute Eigenmittelstrategie können Sie am Ende mehr sparen als durch einen niedrigen Zinssatz

Der persönliche finanzielle Beitrag zum Erwerb Ihrer Wohnimmobilie muss nicht unbedingt nur durch Ihr Bankkonto gestemmt werden. Durch die Kombination verschiedener Eigenmittelquellen werden Sie den erforderlichen Betrag zusammenbekommen. Darüber hinaus werden Sie durch eine gute Eigenmittelstrategie am Ende mehr sparen können als durch einen niedrigen Zinssatz.

Denken Sie jedoch auch daran, die für die Begleichung der verschiedenen Erwerbskosten erforderlichen Mittel einzuplanen, die rund 5 % des Immobilienpreises entsprechen und bei der Berechnung der Hypothek nicht berücksichtigt werden. Zum Beispiel müssen Sie für den Kauf einer Wohnimmobilie mit einem Preis von CHF 1’000’000 Eigenmittel von mindestens CHF 200’000 einbringen, von denen CHF 100’000 nicht aus der zweiten Säule stammen dürfen. Hinzu kommen rund CHF 50'000 für die Erwerbskosten.

14 Quellen für Eigenmittel, um Ihr Hypothekardarlehen zu erhalten

Im Folgenden zeigen wir Ihnen 14 Quellen für Eigenmittel mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen. Wenn Sie nicht wissen, welche Lösung sich am besten für Ihren konkreten Fall eignet, werden unsere Berater Sie gerne informieren, um Ihnen die Entscheidung leichter zu machen.

Welche Eigenmittel soll ich für meinen Immobilienkauf einbringen?


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Persönliche Ersparnisse

Der erste Reflex besteht darin, auf die eigenen Ersparnisse zurückzugreifen. In der Tat handelt es sich hierbei um das Geld, das am leichtesten verfügbar ist, aber sobald es als Eigenmittel für Ihr Darlehen eingebracht wird, haben Sie nicht mehr die Möglichkeit, diesen Betrag für andere Projekte zu verwenden. Daher sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass die verbleibenden Ersparnisse ausreichen, um den künftigen Finanzbedarf zu decken, bevor Sie dieses Geld als Eigenmittel für eine Hypothek einbringen. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Sie sich eine Reserve für unvorhergesehene Ereignisse bewahren. 

Wertpapiere

Um Ihre Eigenmittel aufzustocken, können Aktien, Anleihen, Anlagefonds oder andere Arten von Wertpapieren verkauft werden. Je nach Allokation Ihres Anlageportfolios (Risiko, Diversifikation, usw.) kann der vom Kreditgeber angenommene Wert variieren. 

Wenn Sie der Auffassung sind, dass gerade kein guter Zeitpunkt zum Verkaufen ist, dann können Sie diese Wertpapiere auch verpfänden, d. h. sie als Pfand einsetzen. Es handelt sich hierbei um einen Lombardkredit. Die Zinsen für die Rückzahlung dieses Kredits müssen jedoch in der Verschuldungsquote verbucht werden. 

Wertgegenstände

Sie besitzen ein Kunstwerk oder andere Wertgegenstände wie Schmuck oder Edelmetalle? Durch den Verkauf dieser Gegenstände können Sie Ihre Eigenmittel erhöhen. In einigen Fällen akzeptiert der Kreditgeber auch die Verpfändung des Gegenstands. Der Wert dieser Gegenstände kann jedoch schwanken, sodass die Gefahr besteht, dass ihr Wert über- oder unterschätzt wird.

2. Säule

Mit einer Entnahme aus der 2. Säule (mindestens CHF 20'000) können Ihre Eigenmittel ebenfalls aufgestockt werden. Sie können ein niedrigeres Hypothekardarlehen beantragen, indem Sie mehr als 10 % des Immobilienwerts entnehmen, solange mindestens 10 % aus einer der anderen Quellen stammen. In jedem Fall verringert eine Entnahme Ihre Leistungen im Ruhestand sowie Ihre Absicherung bei Tod oder Invalidität.

Um dies zu verhindern, können Sie einen Teil oder die Gesamtheit des erforderlichen Betrags verpfänden. In diesem Fall müssen Sie zwar mehr Zinsen zahlen, aber im Gegenzug können Sie in Ihrer Steuererklärung einen höheren Betrag von Ihrem Einkommen abziehen. Je nachdem, wo Ihr Grenzsteuersatz liegt, können Sie mit dieser Strategie Geld sparen.

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3. Säule

Für den Kauf eines Hauptwohnsitzes kann Kapital aus Ihrer 3. Säule entnommen werden, jedoch wird Ihnen dieses Geld im Ruhestand fehlen. Darüber hinaus wird zum Zeitpunkt der Entnahme eine Steuer erhoben. Um dies zu verhindern, können die Gelder aus der 3. Säule auch verpfändet, d. h. als Pfand eingesetzt werden, ohne sie zu entnehmen. Diese Lösung wird von den Kreditgebern jedoch nicht immer akzeptiert oder sie können den Abschluss einer reinen Risikoversicherung verlangen, um sich abzusichern. 

Verpfändung von Versicherungspolicen

Auch Lebensversicherungspolicen können verpfändet werden. Je nach Art der Police und des Kreditgebers wird ein anderer Prozentsatz des Rückkaufswerts berücksichtigt (zwischen 60 % und 90 %).

Darlehen Dritter

Nicht rückzahlbare zinslose Darlehen werden als Eigenmittel anerkannt. Es handelt sich in der Regel um ein Darlehen innerhalb der Familie, das einem Erbvorbezug gleichkommt. Sie können ein Darlehen von einem Dritten beantragen, aber wenn Sie es zurückzahlen müssen, müssen die Rückzahlung und Zinsen bei der Berechnung Ihrer Verschuldungsquote berücksichtigt werden, was sich als nachteilig erweisen könnte.

Schenkung

Die Schenkung entspricht, unter Beachtung einiger Details, einer perfekten Einbringung von Eigenmitteln. Je nach Verwandtschaftsgrad und Kanton kann die Schenkung besteuert werden. Handelt es sich um eine Schenkung seitens der Eltern, kann dies als Erbvorbezug betrachtet werden. In diesem Fall muss sichergestellt werden, dass kein anderer Erbe geschädigt wird. 

Erbe

Sobald die Frage der Erbschaftssteuern geklärt ist, kann das Erbe als persönlicher Beitrag eingebracht werden.

Erbvorbezug

Ihnen kann ein Erbvorbezug gewährt werden, solange die Pflichtteilsansprüche der anderen Erben nicht verletzt werden. Je nach Verwandtschaftsgrad und Kanton kann dieser Vorbezug zum Zeitpunkt des Todes besteuert werden.

Hypothekenerhöhung

Wenn einer Ihrer Angehörigen bereits Eigentümer ist, hat er die Möglichkeit, seine Hypothek zu erhöhen, damit Sie den daraus resultierenden Betrag als Eigenmittel einbringen können. Eltern können dies in der Regel für ihre Kinder tun. Es muss jedoch festgelegt werden, ob es sich um ein Darlehen, eine Schenkung oder einen Erbvorbezug handelt. Eine Erhöhung der Hypothek wirkt sich auf den Zinssatz und die Steuerabzüge aus. Die Übernahme dieser Auswirkungen muss besprochen werden.

Private Investoren

Evahomes.ch schlägt eine alternative Finanzierungslösung vor, die es schweizerischen Investoren ermöglicht, Ihnen den fehlenden Eigenmittelanteil zur Verfügung zu stellen. Die Rückzahlung dieses Darlehens muss jedoch zu den Kosten der Hypothek hinzugerechnet werden.

Eigene Arbeiten

Wenn Sie beim Bau Ihrer Wohnimmobilie einplanen, einige wichtige Arbeiten wie Malerarbeiten, Fliesenlegen, usw. selbst zu erledigen, können diese Arbeiten als persönlicher Beitrag verbucht werden.

Grundstück

Wenn Sie bereits Eigentümer eines Grundstücks sind, kann dieses für den Bau Ihrer Wohnimmobilie verwendet oder als Zusatzsicherheit eingesetzt werden.

Die Entscheidung zugunsten einiger Eigenmittelquellen wirkt sich auf die Rente oder die Steuern aus. Unsere Berater können Sie ausführlich zu diesen unterschiedlichen Auswirkungen informieren, damit Sie die für Ihre Situation und Ihre Projekte am besten geeigneten Entscheidungen treffen können.

Welche Eigenmittel eignen sich am besten für meine Situation?


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Dieser Inhalt wird ausschließlich zu Informations- und Diskussionszwecken zur Verfügung gestellt. Er stellt keine Empfehlung, Einladung oder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags oder zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie dar. Alle Informationen, einschließlich Fakten, Meinungen oder Zitate, können komprimiert oder zusammengefasst sein und werden zum Zeitpunkt der Erstellung geäußert. Die Informationen berücksichtigen nicht die finanzielle und steuerliche Situation und/oder die Bedürfnisse eines bestimmten Empfängers. Bei unterschiedlicher Auslegung der französischen, deutschen, englischen und/oder italienischen Fassung sind nur die französischen Texte maßgeblich.