BVG-Ausweis lesen und verstehen

BVG-Ausweis lesen und verstehen

BVG-Ausweis oder Vorsorgeausweis – was ist das? Es handelt sich um ein Dokument, in dem alle Risiko- und Altersleistungen Ihrer Pensionskasse zusammengefasst werden. Es enthält viele wichtige Informationen, jedoch muss man auch verstehen, was diese Zahlen bedeuten. Wir helfen Ihnen beim Entschlüsseln.

Die BVG-Ausweise unterscheiden sich in der Darstellung und die verwendeten Begriffe sind möglicherweise nicht genau identisch oder nicht in der gleichen Reihenfolge aufgeführt, die grundlegenden Bedeutungen bleiben jedoch gleich. Hier ein Beispiel mit den wichtigsten Informationen, die Sie wissen müssen.

Angaben zur Person: Wer ist versichert?

Angaben zur Person: Wer ist versichert?

Dieser erste Teil enthält Informationen über Sie, in der Regel:

  • Nachname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • AHV-Nr.
  • Zivilstand
  • Versicherten-Nr.

Er kann auch Ihr ordentliches Pensionierungsdatum enthalten.

In Bezug auf Ihren Zivilstand erkennen einige Pensionskassen auch den Status Konkubinatspartner*in an. Das bedeutet, dass Sie Ihren Lebenspartner bzw. Ihre Lebenspartnerin auch ohne Trauschein melden können, damit ihm/ihr im Todesfall Leistungen gewährt werden können. Daran können jedoch Bedingungen wie eine Mindestanzahl an Jahren im gemeinsamen Haushalt oder ein gemeinsames Kind geknüpft sein. Um zu erfahren, ob diese Möglichkeit besteht, und um sich über die Modalitäten zu informieren, können Sie das Reglement Ihrer Pensionskasse konsultieren oder sich an Ihre Kontaktperson wenden. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, diese Meldung vorzunehmen, die eine zwingende Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen sein kann.

Unsere Vorsorgeberater kennen auch die Reglements der meisten Pensionskassen sehr gut und können Sie dahingehend informieren.

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Lohnangaben: Was ist Ihr versicherter Lohn?

Lohnangaben: Was ist Ihr versicherter Lohn?

Dieser Abschnitt enthält den Beschäftigungsgrad und weist insbesondere den gemeldeten Lohn und den versicherten Lohn aus. 

Der gemeldete Lohn entspricht Ihrem Bruttolohn. Der versicherte Lohn ist der Lohn, auf dessen Grundlage die Vorsorgeleistungen bei Invalidität, Tod oder Pensionierung berechnet werden. Er liegt unter dem gemeldeten Lohn, da es eine Obergrenze (CHF 88’200 im Jahr 2023) und einen Koordinationsabzug gibt. Der vom Bundesrat festgelegte Koordinationsabzug 2023 beträgt 7/8 der maximalen AHV-Jahresrente, d. h. CHF 25’725. Dadurch wird die Zahlung von Beiträgen für den bereits in der AHV versicherten Lohnanteil vermieden. 

So hat eine Person mit einem Bruttolohn von CHF 80'000:

  • Einen gemeldeten Lohn von CHF 80'000
  • Einen versicherten Lohn von CHF 54'275 (CHF 80'000 - CHF 25'725)

Eine Person mit einem Bruttolohn von CHF 150'000 hat:

  • Einen gemeldeten Lohn von CHF 150'000
  • Einen versicherten Lohn von CHF 62’475 (Obergrenze von CHF 88'200 - CHF 25'725)

Dies sind die gesetzlichen Mindestbeträge. Wendet Ihr Arbeitgeber einen verbesserten (überobligatorischen) Vorsorgeplan an, kann es sein, dass der versicherte Lohn Ihrem Bruttolohn entspricht oder dass bei Ihnen kein Koordinationsabzug angewandt wird. 

Der verbesserte Vorsorgeplan ist Teil der Sozialleistungen, die ein Unternehmen anbieten kann. Es bietet damit bessere Arbeitsbedingungen und zeichnet sich als attraktiver Arbeitgeber aus.

Auch der überobligatorische Teil enthält eine Obergrenze, ab der das BVG nicht mehr gilt:

Auch der überobligatorische Teil enthält eine Obergrenze, ab der das BVG nicht mehr gilt.

Angaben zum Altersguthaben: Wie viel haben Sie gespart?

Angaben zum Altersguthaben: Wie viel haben Sie gespart?

In diesem Abschnitt wird die Entwicklung Ihres Altersguthabens ausgewiesen, d. h. das Kapital, das Sie für Ihre Pensionierung bilden. Für das vergangene Jahr wird gegebenenfalls zwischen dem sog. «obligatorischen» und dem «überobligatorischen» Teil unterschieden. 

In diesem Abschnitt wird auch ein mögliches eingebrachtes Freizügigkeitsguthaben ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um den Beitrag, der im Rahmen einer früheren Beschäftigung geleistet und ausgezahlt worden wäre und der Ihrer derzeitigen Pensionskasse hinzuaddiert wird.

Angaben zu Leistungen: Wie viel steht Ihnen zu?

Altersleistungen

Altersleistungen

Das voraussichtliche Alterskapital ist eine Schätzung des zum Zeitpunkt der Pensionierung verfügbaren Betrags, die auf den Daten zum Stichtag basiert. Hinzu kommen Altersgutschriften und Zinsen zu den für das laufende Jahr angegebenen Zinssätzen. Die jährliche Altersrente, die Ihrem Jahreslohn als Pensionierter oder Pensionierte entspricht, wird ermittelt, indem der Umwandlungssatz auf das zum Zeitpunkt der Pensionierung verfügbare Altersguthaben angewandt wird.

Zum Zeitpunkt der Pensionierung kann das Kapital, die Rente oder eine gemischte Form bezogen werden. Diese Prognose verschafft Ihnen einen Überblick über Ihre Auswahlmöglichkeiten. Im obigen Beispiel, wenn Sie beschliessen, sich Ihre Altersleistung mit 65 Jahren als Kapital (CHF 595’481) auszahlen zu lassen und Sie 90 Jahre alt werden sollten, verfügen Sie über durchschnittlich CHF 23’819 pro Jahr. Entscheiden Sie sich für die Rente, würden Sie CHF 30’965 pro Jahr beziehen, d. h. insgesamt CHF 774’125. Eine schwierige Entscheidung, da sie stark von der Lebenserwartung, aber auch von Ihrer familiären Situation oder Ihren Vorhaben im Ruhestand abhängt. In jedem Fall sollten Sie das Reglement Ihrer Pensionskasse konsultieren, um die Modalitäten und Fristen der Anträge in Erfahrung zu bringen, die für den Bezug Ihres BVG entsprechend Ihrer Wahl gestellt werden müssen. 

Hier finden Sie auch das voraussichtliche Kapital im Falle einer vorzeitigen Pensionierung, die mit frühestens 58 Jahren angetreten werden kann.

Erfahren Sie mehr über die vorzeitige Pensionierung

Bei der Entscheidung zwischen Rente oder Kapital und der Entscheidung über einen vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand sind viele Faktoren zu berücksichtigen, die in Abhängigkeit Ihrer persönlichen Situation bewertet werden müssen. Wenden Sie sich dazu ganz einfach an einen Vorsorgeberater, der Ihnen dabei helfen wird, die Herausforderungen dieser Entscheidungen besser zu verstehen und, sofern Sie dies wünschen, Lösungen zu finden, mit denen Sie die Ziele erreichen können, die Sie sich für Ihren Ruhestand setzen.

Meine Situation im Ruhestand verstehen


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Invaliditätsleistungen

Invaliditätsleistungen

In diesem Teil werden die Renten ausgewiesen, auf die Sie und Ihre Kinder (Invaliden-Kinderrente) bei einer von der IV (Invalidenversicherung) anerkannten Invalidität Anspruch haben. In der Regel treffen die Zahlen auf eine Invalidität von 100 % zu: Liegt der Invaliditätsgrad darunter, weichen auch die Rentenansprüche ab:

Invaliditätsgrad Rentenanspruch (in % von der gesamten Rente)
40% 25
41% 27.5
42% 30
43% 32.5
44% 35
45% 37.5
46% 40
47% 42.5
48% 45
49% 47.5
50-69% Der Prozentsatz der Rente entspricht dem Invaliditätsgrad
70-100% 100

Die Freistellung oder Befreiung von der Beitragszahlung bedeutet, dass die Pensionskasse bei vollständiger oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit die Zahlung der Beiträge übernimmt (sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeiträge).

Hinterlassenenleistungen

Hinterlassenenleistungen

Hierbei handelt es sich um Renten, die dem Ehepartner bzw. der Ehepartnerin oder dem eingetragenen Lebenspartner bzw. der eingetragenen Lebenspartnerin (oder dem/der Konkubinatspartner*in gemäss Reglement der Pensionskasse) sowie unterhaltsberechtigten Waisen unter 18 Jahren (25 Jahre, wenn noch in Ausbildung) im Todesfall zugesprochen werden.

Stirbt eine Person, die eine Altersrente bezieht, so hat ihr Ehepartner bzw. ihre Ehepartnerin Anspruch auf eine Rente in Höhe von 60 % der Altersrente der verstorbenen Person. In bestimmten Fällen kann ergänzendes Kapital zugesprochen werden.

Angaben zu Beiträgen: Wer zahlt was?

Angaben zu Beiträgen: Wer zahlt was?

Dieser Teil analysiert die Bestandteile des BVG-Beitrags: den Arbeitnehmeranteil und den Arbeitgeberanteil, aber auch den Sparanteil und den Risikoanteil des Beitrags usw. 

Der Risikoanteil (Invalidität und Todesfall) wird ab dem 1. Januar nach dem 17. Lebensjahr (für Personen, die dem BVG unterliegen) erhoben, während der Sparanteil für die Rente ab dem 1. Januar nach dem 24. Lebensjahr beginnt.

Rein rechtlich müssen die Beiträge vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen entrichtet werden. Die Arbeitgeber können jedoch beschliessen, einen grösseren Anteil als der Arbeitnehmer zu zahlen. Dies ist Teil der Sozialleistungen, die ein Unternehmen anbieten kann. Bei gleichem Lohn bietet ein Arbeitgeber, der mehr als den gesetzlichen Mindestbeitrag leistet, folglich bessere Bedingungen. Denken Sie demnach daran, sich zu erkundigen, wenn Sie sich bei einem neuen Arbeitgeber bewerben.

Derzeit gelten folgende Mindestbeitragssätze (aufzuteilen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber):

Altersjahr Prozentsatz des koordinierten Lohnes
25-34 7%
35-44 10%
45-54 15%
55-65 18%

Zusätzliche Angaben: Was sind Ihre Optionen?

Zusätzliche Angaben: Was sind Ihre Optionen?

Obwohl diese Angaben in der Regel am Ende kommen, sind sie sehr wichtig, da sie die Einkaufsbeiträge und den Vorbezug für Wohneigentumsförderung betreffen.

Einkauf von Leistungen

Da die 1. und 2. Säule in der Regel nicht ausreichen, um den vor der Pensionierung bezogenen Lohn zu erreichen, entsteht ein Einkommensunterschied, der gemeinhin als «Vorsorgelücke» bezeichnet wird.

Vorsorgelücke

Weitere Vorsorgelücken aufgrund von Lohnerhöhungen, Änderungen des Beschäftigungsgrads oder sonstigen vorübergehenden Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit können im Laufe des ganzen Lebens auftreten. Ebenso häufig kann die Scheidung oder der Abzug von Mitteln aus der Pensionskasse für den Kauf einer Immobilie die Höhe des Alterssparkapitals für die Zukunft belasten. 

In diesen Fällen können fehlende Jahre eingekauft werden und der mögliche Einkaufsbeitrag wird hier ausgewiesen. Der Unterschied zwischen dem aktuellen Altersguthaben und dem Altersguthaben, auf das Sie Anspruch hätten, wenn Sie sich immer in der aktuellen Situation befunden hätten, kann durch eine einmalige Zahlung oder, was aus steuerlicher Sicht interessanter ist, eine zeitlich aufgeschlüsselte Zahlung ausgeglichen werden. Diese freiwilligen Zahlungen sind in der Regel vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig und müssen sorgfältig geprüft werden.

So könnte beispielsweise eine Person, die mit 25 Jahren angefangen hat zu arbeiten und 20 Jahre lang CHF 60’000, danach 10 Jahre CHF 80’000 und in den letzten 10 Jahren CHF 100’000 verdient hat, Einkäufe tätigen, bis sie das gleiche Beitragsniveau erreicht, das sie gehabt hätte, wenn sie 40 Jahre lang CHF 100’000 verdient hätte. 

Der Einkauf von Jahren ist jederzeit bis zum Tag vor der Pensionierung möglich. Die aus den Einkäufen resultierenden Leistungen dürfen jedoch innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform ausgezahlt werden (Art. 79b BVG).

Es kann auch im Rahmen der 3. Säule vorgesorgt werden, d. h. in Form einer privaten oder freiwillige Vorsorge, um die Vorsorgelücke zu schliessen. Diese Lösung bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere aus steuerlicher Sicht, da die Beiträge in die 3. Säule vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.

Erfahren Sie mehr zur 3. Säule


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Verfügbarer Betrag für die Wohneigentumsförderung (WEF)

Das BVG räumt dem Versicherten die Möglichkeit ein, den Erwerb einer Immobilie als Hauptwohnsitz über seine berufliche Vorsorge zu finanzieren. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: den Vorbezug und die Verpfändung. Diese Entscheidung wirkt sich insbesondere auf die Steuern und die Rente aus, weshalb es wichtig ist, die Situation sorgfältig zu prüfen, bevor die Entscheidung letztendlich getroffen wird.

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Wie Sie sicher verstanden haben, enthält dieses Dokument eine Fülle an wichtigen Informationen zu Ihrer Altersvorsorge und Ihrer Risikoabsicherung. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass das Reglement Ihrer Pensionskasse konsultiert werden sollte, da dieses ebenfalls viele wichtige Informationen enthält.

Bei Resolve nehmen wir uns die Zeit, um Ihre Vorsorgesituation Punkt für Punkt durchzugehen. Wir analysieren sorgfältig Ihre Absicherungen, um Ihnen geeignete Lösungen für Ihre Situation anzubieten, damit Sie Ihre Vorhaben verwirklichen können.

Quelle: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1983/797_797_797/de

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Erwerb

Dieser Inhalt wird ausschließlich zu Informations- und Diskussionszwecken zur Verfügung gestellt. Er stellt keine Empfehlung, Einladung oder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags oder zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie dar. Alle Informationen, einschließlich Fakten, Meinungen oder Zitate, können komprimiert oder zusammengefasst sein und werden zum Zeitpunkt der Erstellung geäußert. Die Informationen berücksichtigen nicht die finanzielle und steuerliche Situation und/oder die Bedürfnisse eines bestimmten Empfängers. Bei unterschiedlicher Auslegung der französischen, deutschen, englischen und/oder italienischen Fassung sind nur die französischen Texte maßgeblich.