Hypothekenfinanzierung: Strengere Selbstregulierung
Seit dem 26. August erkennt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) die modifizierte Selbstregulierung der Schweizerischen Bankiervereinigung im Bereich der Hypothekenfinanzierung von Anlageimmobilien als Mindeststandard an.
So gelten seit dem 1. Januar 2020 die Änderungen bezüglich der Verpfändung und Tilgung von Hypothekendarlehen für Anlageimmobilien verschärfte Anforderungen. Kurz gesagt, muss der Darlehensnehmer nun mindestens 25 % des Beleihungswertes statt der bisher geforderten 10 % in Form von Eigenmitteln einbringen. Der Grundsatz des Mindestwerts – also der Finanzierung der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Beleihungswert ausschließlich mit Eigenmitteln – gilt auch weiterhin. Außerdem müssen die Hypothekenschulden innerhalb von zehn statt bisher fünfzehn Jahren zu zwei Dritteln des Beleihungswerts getilgt werden.
Die Schweizerische Bankiervereinigung verfolgt damit das Ziel, einen gezielten und wirksamen Beitrag zur Stabilisierung des Immobilien- und Hypothekenmarktes zu leisten. Die FINMA hat diese Anpassungen als „Schritt in die richtige Richtung“ begrüßt.
Dies ist auch die Meinung von e-Potek und seines Direktors Yannis Eggert. Er „befürwortet diese Änderungen, die sich nur an institutionelle Anleger richten. Wir durchleben wirtschaftliche Turbulenzen, in der die von der SNB auferlegten Negativzinsen die Finanzinstitute dazu zwingen, ihre Liquidität über Hypothekardarlehen anzulegen. Deshalb werden wir eine weitere Verschärfung von Seiten der Regulierungsbehörden erleben. Wir hoffen, dass sie den Bereich der Finanzierung von Hauptwohnsitzen verschonen, der in den letzten Jahren ohnehin bereits sehr komplex geworden ist.“
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