BVG-Einkäufe können den Aufbau von Eigenmitteln gefährden

Einkäufe der zweiten Säule haben zwar unbestreitbare Vorteile, insbesondere im Hinblick auf die Besteuerung, sie können sich jedoch auch auf die Verwendung dieses Kapitals zur Bildung der für einen Immobilienkauf erforderlichen Eigenmittel auswirken.

BVG-Einkäufe zu tätigen, das heißt freiwillige Einzahlungen in Ihre Pensionskasse vorzunehmen, hat mehrere Vorteile:

  • Optimierung des Altersguthabens (Rente und Kapital)
  • Verbesserung der Vorsorgeleistungen (Invalidenrente, Invaliden-Kinderrente, Witwen- und Witwerrente, Waisenrente)
  • Erhöhung der Steuerabzüge (Einkaufssumme steuerlich voll absetzbar)

 

Es gibt jedoch einen wichtigen Punkt, den Sie beachten müssen, wenn Sie Ihre Eigenmittel gestützt auf Ihr Vorsorgekapital aufbauen wollen: BVG-Einkäufe zu tätigen beeinträchtigt für einen Zeitraum von drei Jahren Ihre Möglichkeit, Vorbezüge aus der Pensionskasse zu veranlassen.

Denken Sie auch daran, sich über den Zustand Ihrer Pensionskasse zu erkundigen, um zu erfahren, ob sie nicht eine Unterdeckung aufweist (wenn Sie 1 Franken einzahlen, sollte man Ihnen mindestens 1 Franken auszahlen).

 

Beachten Sie die Frist für den Abruf des Kapitals

Artikel 79b Absatz 3 des BVG-Gesetzes bestimmt: „Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden.“ 

Diese Sperrfrist gilt sowohl für Kapitalauszahlungen im Ruhestand als auch für Vorbezüge bei Verlassen der Schweiz, selbständiger Arbeit oder Wohneigentumsförderung (WEF).

Wozu dient diese Bestimmung?

BVG-Einkäufe dienen der Deckung einer Vorsorgelücke und werden begünstigt durch die Möglichkeit, die Einkaufssumme vom steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen. Die Steuerersparnis ist jedoch höher als die Steuer auf Kapitalleistungen, die bei einer Entnahme aus dem BVG erhoben wird. Die Sperrfrist von 3 Jahren ist eine Vorsichtsmaßnahme, um Missbrauch zu verhindern.

 

Berücksichtigen Sie die vollständige Sperrung des Kapitals

Anders, als man meinen könnte, wird durch den Einkauf das gesamte Rentenkapital für einen Zeitraum von 3 Jahren blockiert, nicht nur der Einkaufsbetrag.

Welche Konsequenzen hat dies?

Wenn die Sperrfrist nicht eingehalten wird und Sie einen Betrag aus Ihrer Pensionskasse für den Erwerb von Wohneigentum entnehmen, sind Sie verpflichtet, die Steuerersparnis in Höhe des abgehobenen Betrags zurückzuzahlen.

Beispiel:

Ihnen stehen in Ihrer Pensionskasse 200.000 CHF für die Wohneigentumsförderung (WEF) zur Verfügung. Sie tätigen einen BVG-Einkauf in Höhe von 300.000 CHF. Das Guthaben beläuft sich somit auf CHF 500.000. Die Einkaufssumme, d.h. 300.000 CHF, ist in voller Höhe vom steuerpflichtigen Einkommen absetzbar.

Anschließend entnehmen Sie die 200.000 CHF, die Sie vor dem Einkauf besaßen, innerhalb von drei Jahren. Sie müssen den hinsichtlich der 200.000 CHF erzielten Steuergewinn zurückzahlen.

Welche Alternativen gibt es?

Als Alternative zum Vorbezug eines Teils Ihres BVG-Kapitals haben Sie die Möglichkeit, dieses Kapital zu verpfänden. Falls Sie mehr über dieses Thema erfahren möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen die Vorteile einer Verpfändung erläutern können.

Haben Sie eine Frage zu dem, was Sie gerade gelesen haben?


Starten Sie Ihr Projekt mit Resolve

Resolve begleitet Sie von Anfang bis Ende durch ihr ganzes Immobilienprojekt.

Stellen Sie Ihre Unterlagen zusammen, vergleichen Sie Darlehensgeber, holen Sie sich die besten Kreditkonditionen, mit wenigen Klicks.

Erwerb

Dieser Inhalt wird ausschließlich zu Informations- und Diskussionszwecken zur Verfügung gestellt. Er stellt keine Empfehlung, Einladung oder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags oder zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie dar. Alle Informationen, einschließlich Fakten, Meinungen oder Zitate, können komprimiert oder zusammengefasst sein und werden zum Zeitpunkt der Erstellung geäußert. Die Informationen berücksichtigen nicht die finanzielle und steuerliche Situation und/oder die Bedürfnisse eines bestimmten Empfängers. Bei unterschiedlicher Auslegung der französischen, deutschen, englischen und/oder italienischen Fassung sind nur die französischen Texte maßgeblich.