Berechnung der Grundstücksgewinnsteuer in Genf

Calculer l'impôt sur la plus-value immobilière à Genève

Im Kanton Genf unterliegt der Verkäufer einer Immobilie der Grundstücksgewinnsteuer (IBGI). Diese Steuer gilt unabhängig von der Adresse des Verkäufers (in der Schweiz oder im Ausland). Sie wird auf der Grundlage des Gewinns aus dem Verkauf (abzüglich des Betrags wertsteigernder Arbeiten und Kosten) berechnet.

Der Steuersatz ist im Zeitverlauf degressiv:

  • Weniger als 2 Jahre: Der Satz beträgt 50 %;
  • Mindestens 2 Jahre: Der Satz beträgt 40 %;
  • Mindestens 4 Jahre: der Satz beträgt 30 %;
  • Mindestens 6 Jahre: Der Satz beträgt 20 %;
  • Mindestens 8 Jahre: der Satz beträgt 15%;
  • Mindestens 10 Jahre: Der Satz beträgt 10 %;
  • Ab 25 Jahren: Die Steuer entfällt.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Dies ist der Fall, wenn die Immobilie durch Schenkung oder Erbschaft erworben wurde (Tod nach dem 1. Januar 2001). Im Falle einer Schenkung oder einer Erbschaft ist der Erwerbswert der Wert, den das Gut zum Zeitpunkt des Erwerbs durch den Schenker oder den Verstorbenen hatte. Bei einer Erbschaft ist der Erwerbswert der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Todes.

Erhalten Sie eine persönliche Beratung


Eine Frage stellen

Rechtsgrundlage

https://www.ge.ch/impot-benefices-gains-immobiliers/calculer-montant-impot

Die Informationen auf der Website dienen nur zu Ihrer Orientierung. Diese Informationen implizieren weder eine Empfehlung noch eine Aufforderung oder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages oder zu Kauf oder Verkauf einer Immobilie.

Starten Sie Ihr Projekt mit Resolve

Resolve begleitet Sie von Anfang bis Ende durch ihr ganzes Immobilienprojekt.

Stellen Sie Ihre Unterlagen zusammen, vergleichen Sie Darlehensgeber, holen Sie sich die besten Kreditkonditionen, mit wenigen Klicks.

Erwerb

Dieser Inhalt wird ausschließlich zu Informations- und Diskussionszwecken zur Verfügung gestellt. Er stellt keine Empfehlung, Einladung oder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags oder zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie dar. Alle Informationen, einschließlich Fakten, Meinungen oder Zitate, können komprimiert oder zusammengefasst sein und werden zum Zeitpunkt der Erstellung geäußert. Die Informationen berücksichtigen nicht die finanzielle und steuerliche Situation und/oder die Bedürfnisse eines bestimmten Empfängers. Bei unterschiedlicher Auslegung der französischen, deutschen, englischen und/oder italienischen Fassung sind nur die französischen Texte maßgeblich.