Berechnung der Grundstücksgewinnsteuer in Genf
Im Kanton Genf unterliegt der Verkäufer einer Immobilie der Grundstücksgewinnsteuer (IBGI). Diese Steuer gilt unabhängig von der Adresse des Verkäufers (in der Schweiz oder im Ausland). Sie wird auf der Grundlage des Gewinns aus dem Verkauf (abzüglich des Betrags wertsteigernder Arbeiten und Kosten) berechnet.
Der Steuersatz ist im Zeitverlauf degressiv:
- Weniger als 2 Jahre: Der Satz beträgt 50 %;
- Mindestens 2 Jahre: Der Satz beträgt 40 %;
- Mindestens 4 Jahre: der Satz beträgt 30 %;
- Mindestens 6 Jahre: Der Satz beträgt 20 %;
- Mindestens 8 Jahre: der Satz beträgt 15%;
- Mindestens 10 Jahre: Der Satz beträgt 10 %;
- Ab 25 Jahren: Der Satz beträgt 2 %.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Dies ist der Fall, wenn die Immobilie durch Schenkung oder Erbschaft erworben wurde (Tod nach dem 1. Januar 2001). Im Falle einer Schenkung oder einer Erbschaft ist der Erwerbswert der Wert, den das Gut zum Zeitpunkt des Erwerbs durch den Schenker oder den Verstorbenen hatte. Bei einer Erbschaft ist der Erwerbswert der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Todes.
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Rechtsgrundlage
https://www.ge.ch/impot-benefices-gains-immobiliers/calculer-montant-impot
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