Basel III: Was die neue Reform ab 2025 für Immobilienbesitzer bedeutet.

Basel III: Was die neue Reform ab 2025 für Immobilienbesitzer bedeutet.
Basel III: Was die neue Reform ab 2025 für Immobilienbesitzer bedeutet.

Bundesrat und FINMA haben beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2025 neue Regeln für die Vergabe von Hypotheken gelten. Dieses neue Reformpaket "Basel III" wird wichtige Veränderungen im Schweizer Bankensektor mit sich bringen. Denn Banken müssen mehr Eigenkapital hinterlegen, um die Hypothekarkredite ihrer Kunden zu decken. Die Folgen bekommen aber auch Wohneigentümer zu spüren.

Hintergrund

Basel III stellt den finalen Schritt in einer Reihe internationaler Bankenregulierungen dar, deren übergeordnetes Ziel es ist, die Stabilität der Banken zu verbessern. Die Basler Reformen begannen 1988 mit „Basel I“, um die Kapitalanforderungen für Banken zu harmonisieren, wurden mit „Basel II“ (umgesetzt 2008) durch die Berücksichtigung von Markt- und Kreditrisiken weiterentwickelt und mit „Basel III“ (umgesetzt 2013) durch die Verstärkung der Bankenstabilität gegenüber Finanzkrisen ergänzt. Es wurde klar, dass Banken ihre Finanzreserven stärken mussten, um wirtschaftliche Turbulenzen besser bewältigen zu können, proportional zu den eingegangenen Risiken. Mit den neuesten Aktualisierungen ab 2025 tritt die neue Eigenmittelverordnung in Kraft, die die finalen Basel-III-Standards ins Schweizer Recht überführt. Banken werden dazu verpflichtet, für jeden vergebenen Kredit noch mehr Eigenkapital vorzuhalten. Dies bedeutet, dass sie für jede Transaktion mehr Kapital aufbringen müssen, was dazu führt, dass sie ihre Zinsmargen erhöhen werden, um ihre Rentabilität zu sichern. Dies wird sich in höheren Hypothekarzinsen für die Kunden niederschlagen.

Auswirkungen

Für zukünftige Immobilienbesitzer

Wenn Sie den Kauf einer Immobilie in Betracht ziehen, könnte die neue Basler Reform folgende Auswirkungen auf Ihre Entscheidung haben:

Strengere Belehnungskriterien
Banken werden bei der Vergabe von Hypothekendarlehen vorsichtiger agieren und weniger Ausnahmen von ihrer Kreditpolitik zulassen. Dies könnte höhere Anforderungen an das Eigenkapital sowie eine genauere Prüfung Ihrer Kreditwürdigkeit zur Folge haben. Daher ist es entscheidend, dass Sie Ihre finanzielle Situation bestmöglich optimieren, um Ihre Chancen auf eine Kreditbewilligung zu erhöhen.

Höhere Zinssätze
Die neuen Regeln werden zu einem leichten Anstieg der Hypothekarzinsen führen, was die Gesamtkosten für die Kreditaufnahme erhöhen würde. Dadurch wird es umso wichtiger, den optimalen Zeitpunkt für den Kauf Ihrer Traumimmobilie zu wählen und die besten Konditionen auszuhandeln. Angesichts des deutlichen Rückgangs der Zinssätze seit einem Jahr, könnte dieser Anstieg allerdings nur anekdotisch sein.

Weniger Flexibilität
Die Banken werden weniger Flexibilität bei den Kreditvoraussetzungen zeigen, indem sie verstärkt auf die Rentabilität der Kredite achten. Dies betrifft sowohl die direkte Kreditmarge als auch indirekt andere Dienstleistungen, die der Hypothekenschuldner beim Anbieter in Anspruch nimmt. Daher könnten Banken Optionen wie (1) variabel verzinste Hypotheken oder SARON-Hypotheken ohne Mindestlaufzeit einschränken und (2) seltener Kulanz bei Vorfälligkeitsentschädigungen zeigen. Zudem wird die Kreditvergabe an treue Kunden mit Spareinlagen und/oder Vermögensverwaltungsmandaten strenger gehandhabt. Bereiten Sie sich auf striktere Bedingungen vor und planen Sie Ihren Immobilienkauf entsprechend.

Für Eigentümer

Wenn Sie bereits eine Liegenschaft besitzen, wird sich Basel III auch auf Ihre Hypothekenfinanzierung auswirken:

Neubewertung von Hypotheken
Wenn Sie eine Hypothek mit variablem Zinssatz haben oder eine Refinanzierung in Betracht ziehen, könnten Sie von Zinserhöhungen oder einer einseitigen Entscheidung der Bank betroffen sein. Banken, die sich mit strengeren Kapitalanforderungen konfrontiert sehen, könnten die Zinssätze bei Fälligkeit anpassen oder im schlimmsten Fall die Rückzahlung des Hypothekendarlehens verlangen. Dies könnte Ihre monatlichen Kosten erhöhen oder Ihre finanzielle Situation belasten. Es wäre daher ratsam, Ihre Finanzen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie auf solche möglichen Erhöhungen vorbereitet sind.

Reduzierte Refinanzierungsoptionen
Die Refinanzierungsoptionen könnten aufgrund der neuen Bankanforderungen eingeschränkter und teurer werden. Wenn Sie geplant haben, Ihre Hypothek zu verlängern, um von einem niedrigeren Zinssatz zu profitieren oder die Rückzahlungsdauer anzupassen, wäre es ratsam, dies vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften zu tun oder einen Finanzberater zu Rate zu ziehen, um Ihre Optionen zu prüfen.

Tipps

Personen, die als erstklassige Risiken eingestuft werden (d. h. Eigentümer, die eine Finanzierung für ihre selbstgenutzte Immobilie erhalten, bei der die Kreditsumme 60 % des Bankwerts der finanzierten Liegenschaft nicht übersteigt), erhalten immer bessere Konditionen, aber Hypotheken werden trotz niedriger Kreditaufnahme nicht billiger. Die Banken versuchen, ihre Gewinnspannen durch höhere Zinsen wiederherzustellen, insbesondere für diejenigen mit einer hohen Beleihungsquote, was zu einem Risikoaufschlag oder einer Ablehnung der Finanzierung führen kann.

Für zukünftige Käufer


Setzen Sie auf Sicherheit
Ein feste Hypothek ist ein Vertrag, der während der Laufzeit nicht geändert werden kann. Ziehen Sie einen langfristigen Festzins vor und vermeiden Sie die Kombination verschiedener Laufzeiten. Falls Sie einen variablen Zinssatz (SARON) in Betracht ziehen, wählen Sie nur einen kleinen Anteil, dessen Betrag Sie bei einem plötzlichen Zinsanstieg innerhalb weniger Wochen zurückzahlen könnten. Berücksichtigen Sie auch die steuerlichen Auswirkungen: Eine Reduzierung der Verschuldung kann unangenehme Folgen haben.

Optimieren Sie Ihr Kreditdossier
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihrem Kreditgeber alle in Frage kommenden Eigenkapitalquellen (BVG, 3. Säule 3A und 3B usw.) vorschlagen, was Ihre Chancen auf eine Hypothek zu den besten Konditionen erhöht.

Lassen Sie sich von einem Finanzexperten beraten
Bevor Sie sich für einen Immobilienkauf entscheiden, sollten Sie einen Berater hinzuziehen, z. B. einen Hypothekarexperten von Resolve. Dieser kann Ihnen helfen, die neuen Bankanforderungen zu verstehen und die optimale Finanzierungslösung zu finden.

Für Eigentümer


Senken Sie Ihren Verschuldungsgrad
Prüfen Sie, ob Sie Ihr Verschuldungsniveau verbessern können, eventuell durch Verpfändungen (BVG, 3. Säule 3A und 3B, etc.) oder effizient strukturierte Amortisationen. Achten Sie in solchen Szenarien auf die steuerlichen Auswirkungen und lassen Sie Ihre Entscheidungen von einem Experten bestätigen.


Seien Sie auf Zinsschwankungen vorbereitet
Wenn Sie eine Hypothek mit variablem Zinssatz haben, sollten Sie vor 2025 einen Wechsel zu einem festen Zinssatz in Erwägung ziehen, um mögliche Erhöhungen Ihrer monatlichen Raten zu vermeiden.

Jetzt sind Sie dran

Die neuen Basel-III-Richtlinien, die ab 1. Januar 2025 in Kraft treten, bringen wichtige Änderungen mit sich, die sich auf Hausbesitzer auswirken werden. Als Käufer müssen Sie sich auf strengere Kreditvergabekriterien und potenziell höhere Kosten einstellen. Für aktuelle Eigentümer ist es wichtig, die Zinssätze im Blick zu behalten und Refinanzierungsoptionen rechtzeitig zu prüfen, bevor die neuen Regeln in Kraft treten. Indem Sie informiert bleiben, sich von einem Hypothekarspezialisten beraten lassen und proaktive Schritte unternehmen, können Sie sich sicher und zuversichtlich in der veränderten Finanzlandschaft bewegen.

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Dieser Inhalt wird ausschließlich zu Informations- und Diskussionszwecken zur Verfügung gestellt. Er stellt keine Empfehlung, Einladung oder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags oder zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie dar. Alle Informationen, einschließlich Fakten, Meinungen oder Zitate, können komprimiert oder zusammengefasst sein und werden zum Zeitpunkt der Erstellung geäußert. Die Informationen berücksichtigen nicht die finanzielle und steuerliche Situation und/oder die Bedürfnisse eines bestimmten Empfängers. Bei unterschiedlicher Auslegung der französischen, deutschen, englischen und/oder italienischen Fassung sind nur die französischen Texte maßgeblich.