1. Pflichten des Kunden

1.1 Um Resolve die Erfüllung ihrer Pflichten zu ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde:

  • Alle erforderlichen Dokumente, Informationen und Erklärungen unverzüglich zu übermitteln
  • Die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten sicherzustellen, wobei Resolve nicht verpflichtet ist, die Richtigkeit der eingereichten Dokumente zu überprüfen
  • Resolve ist nicht verpflichtet, ihre Dienstleistungen fortzuführen, wenn keine ausreichende Zusammenarbeit des Kunden erfolgt.

2. Honorare und Rechnungsstellung

2.1 Externe Kosten: Die im Mandat vereinbarten Honorare decken die Leistungen von Resolve ab. Sie umfassen nicht die im Rahmen der Angebotsverhandlungen entstehenden Kosten (z. B. Dossierprüfungsgebühren). Diese werden vollständig vom vom Kunden gewählten Partner getragen, sofern nicht einseitig durch den Kunden gekündigt wird. Von externen Institutionen erhobene Gebühren (Grundbuchauszüge, Gutachten usw.) sind ebenfalls ausgeschlossen und werden separat in Rechnung gestellt.

2.2 Rechnungsstellung: Die Honorare sind bei Erhalt der Rechnung, die elektronisch zugestellt wird, gemäss den im Mandat vereinbarten Modalitäten fällig.

2.3 Zahlungsverzug: Nach mindestens 2 schriftlichen Mahnungen wird das Dossier an ein Inkassobüro übergeben, welches Gebühren gemäss www.fairpay.ch erhebt.

3. Vertraulichkeit und Datenübermittlung

3.1 Vertraulichkeit: Resolve behandelt die Daten des Kunden vertraulich und wahrt das Bankkundengeheimnis, sofern anwendbar.

3.2 Übermittlung an Partner: Der Kunde ermächtigt Resolve, die erforderlichen Informationen (Personendaten, finanzielle Situation, Angaben zur Immobilie) an ausgewählte Partner (Banken, Versicherer, Hypothekenhandelsplattformen, Notare) zum Zweck der Finanzierungsverhandlung zu übermitteln.

3.3 Der Kunde garantiert vorbehaltlos die strikte Richtigkeit, Vollständigkeit und Authentizität sämtlicher Informationen und Dokumente, die Resolve zur Verfügung gestellt werden (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Einkommens-, Steuer- und Schuldenunterlagen). Resolve stützt sich vollständig auf diese Elemente, ohne jegliche Verpflichtung, diese unabhängig zu überprüfen. Folglich lehnt Resolve ausdrücklich jede Haftung ab, falls ein Finanzpartner ein Finanzierungsangebot aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verschwiegener Informationen verzögert, ablehnt oder widerruft. Darüber hinaus stellt die Vorlage gefälschter Dokumente oder das vorsätzliche Verschweigen wesentlicher Tatsachen eine grundlegende Verletzung des Vertrauensverhältnisses (« wichtiger Grund ») dar. In einem solchen Fall behält sich Resolve das Recht vor, das vorliegende Mandat mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Kunde schuldet Resolve alsdann automatisch die im Mandat vereinbarte vollständige Vergütung als Entschädigung für die Verletzung und die erbrachten Leistungen, unbeschadet des Rechts von Resolve, weiteren Schadenersatz geltend zu machen, einschliesslich für Reputationsschäden, die bei ihren Finanzpartnern entstanden sind.

4. Vorzeitige Kündigung und Verschiedenes

4.1 In strikter Übereinstimmung mit dem zwingenden Schweizer Recht (Art. 404 des Schweizerischen Obligationenrechts) kann das vorliegende Mandat von jeder Partei jederzeit durch schriftliche Mitteilung gekündigt werden.

4.2 Entscheidet sich der Kunde, das vorliegende Mandat zu kündigen, bevor Resolve ein Finanzierungsangebot erhalten und präsentiert hat, verpflichtet sich der Kunde ausdrücklich, Resolve für die bis zum genauen Zeitpunkt der Kündigung bereits erbrachten Dienstleistungen und Arbeiten zu vergüten (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf: Finanzanalyse, Erstellung des Dossiers, Strategieplanung). Diese Vergütung wird auf der Grundlage eines Stundenansatzes von CHF 250.- berechnet, bis zu einem Höchstbetrag, der die im Mandat vereinbarte Pauschalvergütung nicht übersteigt. Resolve stellt auf Anfrage eine Zusammenfassung der geleisteten Stunden zur Verfügung.

4.3 Kündigt der Kunde das Mandat zu einem ungelegenen Zeitpunkt (z. B. unmittelbar vor der bevorstehenden Ausstellung eines Angebots nach umfangreichen Verhandlungen), wodurch Resolve ein konkreter finanzieller Schaden oder Auslagen entstehen, bleibt das Recht vorbehalten, vollständigen Ersatz für solche Schäden zu verlangen.

5. Verschiedenes

5.1 Sollte eine Klausel ungültig sein, bleiben die übrigen gültig. Es gilt eine gleichwertige Klausel nach Schweizer Recht.

5.2 Mitteilungen, die an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse/Postanschrift gesendet oder im Kundenbereich veröffentlicht werden, gelten als gültig.

5.3 Jede Änderung der Vereinbarung bedarf der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien.

5.4 Jegliche Beanstandung ist unverzüglich mitzuteilen; andernfalls gelten die Dienstleistungen als akzeptiert.

5.5 Die Parteien anerkennen und vereinbaren ausdrücklich, dass das vorliegende Mandat weder eine einfache Gesellschaft (« société simple ») im Sinne von Artikel 530 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts noch irgendeine andere Form eines Joint Ventures oder einer Partnerschaftsvereinbarung darstellt oder als solche auszulegen ist.